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Allgemeine Geschäftsbedingungen der VONROC B.V.

Sitz: Lingenstraat 6, 8028 PM Zwolle, Niederlande

Eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 71933107

 

Artikel 1. Definitionen

  1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachstehenden Begriffe die folgenden Bedeutungen:

 

VONROC:

Der Anbieter und Verkäufer der Produkte im Webshop und der andere Vertragspartner im Vertrag mit dem Käufer.

Käufer:

Die Person, die Produkte von VONROC über den Webshop kauft und der andere Vertragspartner im Vertrag mit VONROC.

Angebot:

Vorschlag von VONROC an den Käufer zum Abschluss eines Vertrages, beispielsweise online im Webshop, in einem Angebot, einem Katalog oder einer Preisliste, per E-Mail, telefonisch oder mündlich.

Bestellung:

Die Erteilung eines Auftrags zur Lieferung von Produkten durch den Käufer an VONROC.

Vertrag:

Die Vereinbarung zwischen VONROC und dem Käufer, auf deren Grundlage VONROC dem Käufer Produkte gegen Bezahlung liefert.

Produkte:

Alle über den Webshop von VONROC angebotenen und verkauften Artikel.

Parteien

VONROC und der Käufer gemeinsam, jeder für sich „Partei".

Webshop:

Der Online-Shop, über den VONROC den Besuchern Produkte über das Internet anbietet.

 

  1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt der Begriff „schriftlich“ auch die Kommunikation per E-Mail oder in digitaler Form (zum Beispiel über eine Online-Schnittstelle) ein, sofern die Identität des Absenders und die Unversehrtheit des Inhalts hinreichend gewährleistet sind.

 

Artikel 2. Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Lieferungen von VONROC.
  2. Jegliche Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, wie auch immer benannt, werden ausdrücklich abgelehnt. Abweichungen von und Ergänzungen zu diesen Bedingungen gelten nur, wen und soweit sie von VONROC ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.
  3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags mit VONROC mit einer zwingenden gesetzlichen Vorschrift in Konflikt stehen, so wird diese Bestimmung hinfällig und durch eine von VONROC festzulegende neue, rechtlich zulässige und vergleichbare Bestimmung ersetzt.
  4. Vor dem Abschluss des Fernabsatzvertrags werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Käufer zur Verfügung gestellt, indem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der von VONROC mitgeteilten Website veröffentlicht werden (herunterladbar und ausdruckbar) und/oder über durch das obligatorische Ankreuzfeld auf der Website von VONROC.

 

Artikel 3. Angebote

  1. Alle Angebote von VONROC sind freibleibend und daher widerruflich und vorbehaltlich der Verfügbarkeit (solange der Vorrat reicht), sofern nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist.
  2. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet VONROC nicht dazu, einen Teil der im Angebot enthaltenen Produkte zu einem entsprechenden Teil des Angebotspreises zu liefern.
  3. Für den Inhalt und Umfang der Lieferung ist ausschließlich die im Angebot enthaltene Beschreibung der Lieferung maßgeblich. Weicht die Annahme (in unwesentlichen Punkten) von dem im Angebot enthaltenen Angebot ab, so ist VONROC daran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht nach Maßgabe dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, VONROC gibt etwas anderes an.
  4. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer  in den Angeboten von VONROC binden VONROC nicht.
  5. Die Preise im Webshop und in den Angeboten von VONROC verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, jedoch ohne eventuelle Lieferkosten und sonstige staatliche Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  6. VONROC ist berechtigt, seine Preise jederzeit zu ändern. Angebote gelten daher nicht automatisch für zukünftige Bestellungen oder bereits aufgegebene Bestellungen.

 

Artikel 4. Abschluss des Vertrages

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Käufer alle Schritte des Online-Bestellvorgangs erfolgreich abgeschlossen hat und die fällige (Voraus-)Zahlung geleistet hat. Nachdem der Käufer die Bestellung aufgegeben hat, wird VONROC dem Käufer die Bestellung per E-Mail bestätigen.

 

Artikel 5. Lieferung und Lieferzeiten

  1. Die Lieferung erfolgt durch Zustellung der Produkte an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. VONROC wird den Käufer vor Aufgabe der Bestellung über die Versandkosten informieren.
  2. Sofern VONROC eine Lieferfrist angegeben hat, gilt diese nur als Richtwert und kann daher nicht als feste Frist angesehen werden. Im Falle einer Fristüberschreitung muss der Käufer VONROC zunächst schriftlich in Verzug setzen, wobei er VONROC eine angemessene Frist einräumen muss, um noch zu liefern, bevor VONROC in Verzug gerät.
  3. Der Käufer sorgt dafür, dass alle Daten, die VONROC als notwendig bezeichnet oder die der Käufer vernünftigerweise als notwendig für die Erfüllung des Vertrages ansehen sollte, rechtzeitig an VONROC übermittelt werden. Werden VONROC die für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, hat VONROC das Recht, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen und/oder dem Käufer die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten nach den üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen.
  4. VONROC ist berechtigt, eine Bestellung in Teilen zu liefern, jede Teilsendung gesondert zu fakturieren und die Zahlung gemäß den geltenden Zahlungsbedingungen zu verlangen.

 

Artikel 6. Widerrufsrecht und Rücktrittsrecht

  1. Wenn der Käufer eine Bestellung im Webshop aufgibt, umfasst das Angebot auch eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Diese Widerrufsfrist beginnt am Tag nach dem Erhalt des Produkts durch den Käufer oder einen Bevollmächtigten des Käufers. In diesem Fall gilt der Kauf erst14 Tage nach Erhalt des Produkts als abgeschlossen.
  2. Während der Widerrufsfrist hat der Käufer ein Rücktrittsrecht. Das bedeutet, dass der Käufer die Möglichkeit hat, die erhaltenen Produkte zurückzugeben.
  3. Der Käufer kann von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, indem er VONROC innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware durch den Käufer oder einen Bevollmächtigten schriftlich oder per E-Mail über seinen Entschluss informiert. Zu diesem Zweck kann der Käufer eine Rückgabe über die Website von VONROC anmelden. Darüber hinaus kann der Käufer zu diesem Zweck auch das von VONROC auf der Website bereitgestellte europäische Muster-Widerrufsformular verwenden, wozu er jedoch nicht verpflichtet ist.
  4. Macht der Käufer von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, erstattet VONROC den bereits vom Käufer gezahlten Betrag spätestens 14 Tage nach Erhalt der zurückgesandten Produkte. In diesem Fall erstattet VONROC auch die für die Zustellung der Produkte an den Wohnort gezahlten Versandkosten. Dies gilt nur, wenn die gesamte Bestellung zurückgegeben wird. Werden nicht alle Produkte der betreffenden Bestellung zurückgegeben, muss VONROC die Versandkosten nicht erstatten.
  5. Der Käufer kann das Rücktrittsrecht nur dann wirksam ausüben, wenn die Produkte vollständig, unbeschädigt, unbenutzt und in der Originalverpackung zurückgegeben werden. Der Käufer darf die Produkte jedoch auspacken, soweit dies notwendig ist, um zu beurteilen, ob das Produkt seinen Erwartungen entspricht. Der Käufer muss jedoch die Originalverpackung aufbewahren und das Produkt in unbeschädigtem Zustand zurücksenden. Nachdem der Käufer das Produkt installiert oder verwendet hat, kann er nicht mehr vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
  6. Geht der Käufer bei der Prüfung des Produkts zu weit und wird das Produkt beschädigt, muss der Käufer VONROC für diese Nutzung oder zumindest für die Wertminderung entschädigen. VONROC wird dem Käufer aus diesem Grund eine angemessene Entschädigung vom zu erstattenden Betrag abziehen.
  7. Der Käufer ist verpflichtet, das Produkt innerhalb von 14 Tagen nach Ausübung des Rücktrittsrechts an VONROC zurückzusenden. Die Kosten für die Rücksendung des Produkts trägt der Käufer.
  8. Vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen sind Produkte, die VONROC nach den Spezifikationen des Käufers anfertigt, wie Produkte, die auf Wunsch des Käufers in einer bestimmten (nicht standardmäßigen) Größe oder in einer bestimmten Farbe geliefert werden.

 

Artikel 7. Garantiebedingungen

  1. VONROC gewährt keine andere Garantie als die, die im Vertrag oder in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich beschrieben oder vereinbart wurde.
  2. Für die Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist des jeweiligen Landes, in dem sie erworben wurden. Besteht in diesem Land keine gesetzliche Gewährleistungsfrist, beträgt die Gewährleistungsfrist für die gelieferten Produkte 24 Monate.
  3. Garantieansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn sie vom Käufer innerhalb der geltenden Garantiefrist, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung des Mangels, schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Mangels an VONROC kommuniziert werden.
  4. Zeichnungen, technische Beschreibungen, Modelle, Muster, Proben, Abbildungen, Farben, Gewichte, Maße und Materialangaben werden von VONROC nach bestem Wissen und Gewissen und so genau wie möglich angegeben. Diese informativen Daten sind jedoch nicht verbindlich. Abweichungen bei gelieferten Produkten sind innerhalb der branchenüblichen Margen und Toleranzen hinzunehmen und berechtigen den Käufer nicht zu Reklamationen, Ersatzlieferungen, Schadensersatz oder sonstigen Rechten, es sei denn, dass im Vertrag ausdrücklich eine kleinere Marge oder Toleranz für Abweichungen vereinbart worden ist.
  5. VONROC haftet nicht für notwendige Anpassungen, die (teilweise) aufgrund von staatlichen Vorschriften bezüglich der Art und/oder Qualität der gelieferten Produkte, der verwendeten Materialien oder deren Konstruktion erforderlich sind.
  6. Sofern nicht anders vereinbart oder wenn ein Mangel auf Qualitäts- und/oder Konstruktionsmängel des Produkts zurückzuführen ist, sind die folgenden Fälle ausdrücklich von dieser Garantie ausgeschlossen:
    1. Verschleißteile und Zubehör, die einer Abnutzung unterliegen, sowie regelmäßige Inspektionen, Wartungen und Reparaturen oder der Austausch von Teilen aufgrund normaler Abnutzung;
    2. Mängel oder Schäden, die aus Gründen verursacht wurden, die nicht der Produktion und Entwicklung des Produkts zuzuschreiben sind;
    3. Missbrauch oder fehlerhafte Verwendung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die unsachgemäße Verwendung des Produkts für den vorgesehenen Zweck sowie eine Verwendung, die den Gebrauchs- und Wartungsanweisungen widerspricht;
    4. Mängel oder Schäden, die aus der Verwendung des Produkts in Kombination mit Zubehör oder Anbauteilen resultieren, die nicht von VONROC geliefert, empfohlen oder hergestellt wurden;
    5. Mängel oder Schäden, die auf eine unsachgemäße oder unvollständige Installation oder Inbetriebnahme sowie durch eine Verwendung, die nicht den geltenden technischen oder sicherheitstechnischen Normen entspricht, oder auf die Nichtbeachtung der (Betriebs-)Anweisungen und des Handbuchs des Produkts zurückzuführen sind;
    6. Mängel oder Schäden, die auf unsachgemäße oder unzureichende Wartung zurückzuführen sind.
  7. Die Garantie erlischt ebenfalls, wenn Anpassungs-, Reparatur-, Ersatz- oder Restaurierungsarbeiten durch den Käufer oder einen nicht von VONROC bestimmten Dritten durchgeführt werden.
  8. Wenn die Produkte an eine bereits bestehende Anlage oder Ausrüstung angeschlossen werden, garantiert VONROC nicht den optimalen Betrieb oder die Kompatibilität der Produkte.
  9. Wenn der Käufer rechtzeitig, korrekt und gemäß den Bestimmungen dieses Artikels reklamiert und nach vernünftigem Ermessen von VONROC hinreichend nachgewiesen hat, dass die Produkte mangelhaft sind, hat VONROC die Wahl, die für mangelhaft befundenen Produkte gegen Rückgabe der mangelhaften Produkte durch den Käufer kostenlos neu zu liefern oder die mangelhaften Produkte zu reparieren oder dem Käufer einen im gegenseitigen Einvernehmen zu vereinbarenden Preisnachlass auf den Kaufpreis zu gewähren.
  10. Der Käufer kann die Garantie nur dann in Anspruch nehmen, wenn er die Produkte, für die die Garantie beansprucht wird, an VONROC zurückschickt. Der Käufer hat eine Untersuchung der Produkte durch VONROC oder einen von VONROC bestimmten Dritten zuzulassen. Wenn ein fehlerhaftes Produkt vorliegt, das unter die Garantie (frist) fällt, trägt VONROC die Kosten für die Untersuchung. Ist der Mangel nicht durch die Garantie abgedeckt, hat VONROC das Recht, dem Käufer die Untersuchungskosten in Rechnung zu stellen.
  11. Wenn VONROC Produkte austauscht, um seinen Garantieverpflichtungen nachzukommen, gehen die ausgetauschten Produkte zum Zeitpunkt des Austauschs in das Eigentum von VONROC über.
  12. Defekte Produkte können nur nach vorheriger Rücksprache mit VONROC zurückgesendet werden. Die Kosten für den Rückversand defekter Produkte trägt der Käufer, es sei denn, VONROC hat festgestellt, dass die Produkte mangelhaft waren und dieser Mangel VONROC zuzuschreiben ist.
  13. Durch die Erfüllung einer der oben genannten Leistungen wird VONROC vollständig von seinen Garantieverpflichtungen entbunden und VONROC ist nicht zu weiteren (Schadens-)Ersatz verpflichtet.
  14. Das Risiko für die Rücksendung liegt beim Käufer. Die Kosten für die Rücksendung eines Produkts im Rahmen der Garantie trägt der Käufer. Wenn VONROC der Ansicht ist, dass der Mangel des Produkts hinreichend nachgewiesen wurde, erstattet VONROC dem Käufer die Kosten für den Rückversand.
  15. Sowohl vor als auch nach der Lieferung hat der Käufer kein Recht auf Reklamationen, Ersatz, Entschädigung oder Rückgängigmachung des Vertrags mit VONROC, wenn die gekauften Produkte nicht für bestimmte spezifische Zwecke verwendet werden können, es sei denn, diese Zwecke wurden von VONROC ausdrücklich spezifiziert, angegeben oder erwähnt.
  16. Die Einreichung einer Reklamation setzt die Zahlungsverpflichtung des Käufers in Bezug auf die betreffende Bestellung und die Produkte nicht aus.
  17. Die Gewährleistung wird dem Käufer gemäß den zwingenden Gewährleistungsbestimmungen gewährt, soweit die Bestimmungen dieses Artikels hiermit in Konflikt stehen.

 

Artikel 8. Rechnungsstellung und Zahlung

  1. Die Zahlung erfolgt online während des Bestellvorgangs über eine der von VONROC auf der Website angebotenen Zahlungsmethoden. Dabei wird VONROC dem Käufer auch eine Option anbieten, die es ihm ermöglicht, mindestens 50 % des Gesamtbetrags im Nachhinein zu bezahlen.
  2. Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist befindet sich der Käufer von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf.
  3. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Käufer die gesetzlichen Zinsen auf den ausstehenden Betrag. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die VONROC zur Erlangung der Zahlung entstehen, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gerichts, gehen ab diesem Zeitpunkt zu Lasten des Käufers. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, eine Gebühr von mindestens 5 % mit einem Mindestbetrag von 40,00 € zu zahlen.
  4. Erfüllt der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig, hat VONROC das Recht, die Erfüllung des Vertrages, einschließlich der Lieferung der Produkte, auszusetzen, bis der Käufer die Zahlung geleistet hat.
  5. Wählt der Käufer eine Zahlungsmethode, bei der die Zahlung später erfolgt, übernimmt der jeweilige Kreditgeber die Forderung gegenüber dem Verbraucher von VONROC. Ab diesem Zeitpunkt muss der Verbraucher also den geschuldeten Betrag an den Kreditgeber zahlen, und der Kreditgeber wird die Forderung einziehen.

 

Artikel 9. Haftung

  1. VONROC bemüht sich, dem Käufer ein einwandfreies Produkt zu liefern, das den Erwartungen entspricht, die der Käufer vernünftigerweise daran knüpfen kann. VONROC haftet jedoch in keiner Weise für Schäden, die durch falsche oder unsachgemäße Verwendung der Produkte durch den Käufer entstehen.
  2. Falls VONROC für Schäden haftet, beschränkt sich diese Haftung auf die Garantieverpflichtungen, die sich für VONROC aus dem mit dem Käufer abgeschlossenen Vertrag ergeben, einschließlich der Verpflichtungen aus Artikel 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Hat VONROC keinen Anspruch auf eine Haftungsbeschränkung nach Absatz 1 oder 2 dieses Artikels, so ist die Haftung von VONROC auf den Ersatz direkter Schäden und maximal auf den von seinem Versicherer in diesem Fall gezahlten Betrag beschränkt. Direkte Schäden umfassen ausschließlich:
    1. die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, sofern sich die Feststellung auf Schäden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht;
    2. die angemessenen Kosten, die entstanden sind, um die mangelhafte Leistung von VONROC in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu bringen, es sei denn, diese können VONROC nicht zugerechnet werden;
    3. angemessene Kosten, die entstanden sind, um den Schaden zu verhindern oder zu begrenzen, sofern der Käufer nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des direkten Schadens geführt haben.
  4. VONROC haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Personenschäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Ruf- oder Imageschäden, Lohnkosten, Materialkosten, Schäden durch Betriebsunterbrechungen, Umweltschäden und Schäden, die aus verhängten Bußgeldern, die wegen Nichteinhaltung von Lieferfristen verhängt werden.
  5. VONROC haftet nicht für Schäden jeglicher Art und Form, die dadurch entstehen, dass VONROC von falschen und/oder unvollständigen Angaben ausgegangen ist, die vom Käufer bereitgestellt wurden.
  6. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von VONROC zurückzuführen ist.

 

Artikel 10. Verjährungsfrist

In allen Fällen ist der Frist, innerhalb derer VONROC für Schadensersatz haftbar gemacht werden kann, auf 12 Monate nach Auftreten des betreffenden Schadens und auf maximal 24 Monate nach der Lieferung der Produkte, die den Schaden verursacht haben, begrenzt.

 

Artikel 11. Höhere Gewalt

  1. VONROC ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung zu erfüllen, wenn VONROC daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf ein Verschulden zurückzuführen ist und weder nach Gesetz noch nach einem  Rechtsakt noch nach allgemein anerkannter Praxis von VONROC zu vertreten ist.
  2. Unter höherer Gewalt werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben dem, was nach Gesetz und Rechtsprechung darunter zu verstehen ist, alle äußeren , vorhersehbaren oder unvorhersehbaren Ursachen verstanden, auf die VONROC keinen Einfluss hat, die aber VONROC daran hindern, seine Verpflichtungen zu erfüllen, einschließlich der Unmöglichkeit der Lieferung oder des Lieferverzugs als Folge einer Epidemie oder Pandemie.
  3. VONROC hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem VONROC seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
  4. VONROC hat das Recht, die Verpflichtungen aus dem Vertrag während der Dauer der höheren Gewalt auszusetzen. Überschreitet diese Dauer einen Zeitraum von 30 Tagen, so haben sowohl VONROC als auch der Käufer das Recht, den Vertrag zu kündigen, ohne der anderen Partei gegenüber zu Schadenersatz verpflichtet zu sein.
  5. Wenn VONROC zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder sie erfüllen kann und der erfüllte oder zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, hat VONROC das Recht, den bereits erfüllten oder zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung so zu bezahlen, als handele es sich um einen separaten Vertrag.

 

Artikel 12. Freistellung

Der Käufer stellt VONROC von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die in Verbindung mit der Erfüllung des Vertrages oder der Verwendung der Produkte einen Schaden erleiden, dessen Ursache dem Käufer zugeschrieben werden kann. Wird VONROC diesbezüglich von Dritten haftbar gemacht, ist der Käufer verpflichtet, VONROC sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alle Maßnahmen zu ergreifen, die in diesem Fall vom Käufer erwartet werden können. Ergreift der Käufer keine angemessenen Maßnahmen, ist VONROC berechtigt, diese Maßnahmen  ohne Inverzugsetzung selbst zu ergreifen. Alle Kosten und Schäden, die VONROC und Dritten dadurch entstehen, gehen vollumfänglich zu Lasten und auf Risiko des Käufers.

 

Artikel 13. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

VONROC hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens wirksam. VONROC wird den Käufer rechtzeitig über Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren, beispielsweise durch Veröffentlichung auf der Website. Wurde kein Zeitpunkt des Inkrafttretens mitgeteilt, treten die Änderungen dem Käufer gegenüber in Kraft, sobald sie ihm mitgeteilt worden sind.

 

Artikel 14. Anwendbares Recht, Auslegung und Gerichtsstand

  1. Alle von VONROC geschlossenen und zu schließenden Verträge unterliegen dem niederländischen Recht.
  2. Bei der Auslegung des Inhalts und des Geltungsbereichs dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Inhalt oder der Auslegung von Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der niederländischen Fassung ist stets der niederländische Text maßgebend.
  3. Alle Streitigkeiten, die aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Vertrag oder den daraus resultierenden Verträgen entstehen, werden durch das zuständige Gericht in dem Bezirk, in dem VONROC seinen Sitz hat, entschieden, es sei denn, eine zwingende gesetzliche Bestimmung steht dem entgegen. Für Verbraucher gilt das Recht des Landes, in dem der Käufer seinen Wohnsitz hat, und das Gericht am Wohnort des Verbrauchers im Land des Verbrauchers ist zuständig, um Streitigkeiten zu verhandeln, es sei denn, die Parteien vereinbaren nach Entstehen der Streitigkeit, dass das niederländische Gericht für die Streitigkeit zuständig ist und niederländisches Recht gilt.

VONROC behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren. Daher achten Sie bitte stets auf das unten angegebene Datum und prüfen Sie regelmäßig, ob es neue Versionen gibt.

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt am 18. Juni 2024 aktualisiert.